AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in Bezug auf Verträge zwischen dem Unternehmen

Pia Bethkenhagen
Arnold-Böcklin-Str. 12a
15831 Mahlow

– nachfolgend Auftragnehmer –

und Kunden,

– nachfolgend Kunde –

die Leistungen eines Fotografen / Mediengestalters – Print betreffen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und Kunden abgeschlossene Verträge. Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer.

1.1.1 Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.1.2 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich, es sei denn diese AGB lassen etwas anderes zu. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen nicht widerspricht.

1.3 Mit einer Bestellung beim Auftragnehmer bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot des Auftragnehmers erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite des Auftragnehmers unter https://www.fiftycolours.de/AGB/ abgerufen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Inhalte auf der Internetseite des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Erst mit seiner Bestellung erklärt der Kunde, dass er die Dienstleistungen oder Produkte des Auftragnehmers in Anspruch nehmen will (Angebotsabgabe).

2.2 Soweit der Kunde vom Auftragnehmer auf seine Angebotsabgabe hin eine automatische Bestellbestätigung erhält, dokumentiert diese lediglich, dass die Bestellung beim Auftragnehmer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer bzw. die Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung oder des jeweiligen Produkts zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Gegenstand der AGB ist der Abschluss von kostenpflichtigen Verträgen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und den Erwerb von Produkten eines Fotografen  / Mediengestalters – Print.

3.2 Der Auftragnehmer schuldet nur die im Vertrag vereinbarte Leistung und keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg. Die Herbeiführung eines Erfolgs ist nur dann vertraglich geschuldet, wenn dies im Vertrag vereinbart wird.

3.3 Preise und Konditionen des jeweiligen Vertrags werden in einem gesonderten Vertrag (bspw. Shooting-, TFP- bzw. Pay-Vertrag) vereinbart und geregelt, für den diese AGB ergänzend gelten.

4. Vergütung

4.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn danach eine Preissenkung/-erhöhung vorgenommen wird.

4.2 Bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildwerken, wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen und dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.

4.3 Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen per Vorauskasse auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.

4.4 Ist der Kunde Unternehmer und kommt seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen.

4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung, verbleiben die vom Auftragnehmer erstellten Produkte in dessen Eigentum.

4.6 Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen.

4.7 Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen wesentlich überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so erhöht sich dessen Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Recht auf die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt davon unberührt.

5. Shootingausfall

5.1 Für den Fall der Absage eines Termins durch den Kunden oder eines Nichtstattfindens aus einem anderen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Absage bis zu 7 Tage vor Abwicklung des Auftrages25% des vereinbarten Honorars
Absage bis zu 2 Tage vor Abwicklung des Auftrages50% des vereinbarten Honorars
Absage innerhalb von 24 Stunden vor Abwicklung des Auftrages75% des vereinbarten Honorars

5.2 Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

5.3 Eine ggf. bereits getätigte Zahlung wird im Falle einer Absage mit dem zu zahlenden Ausfallhonorar entsprechend verrechnet.

5.4 Ist der Kunde aus wichtigen Gründen wie Krankheit oder höherer Gewalt verhindert und sagt bis 2 Tage vor dem Termin ab, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden jeweils 25,00 Euro berechnet. Bei späterer Absage stehen dem Fotografen die Anzahlung nebst 50% des Auftragshonorars sowie weitere, bereits für das Shooting getätigte Kosten zu (Fahrtkosten etc.). Wird kein neuer Termin gefunden, gelten die Bestimmungen aus 5.1.

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage beim Fotografen.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigen Gründen wie Erkrankung, höherer Gewalt oder aus Gründen, die den Erfolg des Shootings gefährden (unpassendes Wetter etc.) den Shootingtermin abzusagen. Er wird in diesem Fall einen Ersatztermin mit dem Kunden vereinbaren oder einen geeigneten Fotografen zur Durchführung des Shootings vermitteln. Sollte ein Ersatztermin nicht vereinbart werden können, wird der Auftragnehmer diesem die Gebühr für das Shooting abzüglich einer etwaig getätigten Anzahlung erstatten. Ein weitergehender Schadenersatz- oder Minderungsanspruch ist ausgeschlossen. Bei Vermittlung eines Ersatzfotografen trägt der Kunde die evtl. anfallenden Mehrkosten. Bei Absage durch den Ersatzfotografen haftet der Auftragnehmer nicht.

6. Bildmaterial und Nutzungsrechte

6.1 Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen oder untechnischen Form sie vorliegen.

Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

6.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer erstellten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.

6.3 Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht zur privaten Verwendung an Abzügen.

6.4 An digitalem Bildmaterial erhält der Kunde die ausschließlichen Nutzungsrechte. Diese beinhalten insbesondere:

  • die Veröffentlichung der Bilder im Internet (bspw. auf eigenen Social-Media-Profilen und Websites) zu privaten Zwecken sowie die Weitergabe an Dritte, soweit diese das betreffende Bildmaterial ebenfalls lediglich zu privaten Zwecken nutzen. Für die Nutzung im Internet ist ausschließlich die weboptimierte Fassung mit dem Wasserzeichen des Auftragnehmers zu verwenden.
  • Die Erstellung von Drucken wie Postern und T-Shirts für private Zwecke.

6.5 Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ist es insbesondere nicht gestattet:

  • Drucke oder Bildmaterial in digitaler Form weiterzuverkaufen
  • Bildmaterial zu nicht ausschließlich privaten Zwecken an Dritte weiterzugeben
  • Bildmaterial selbst zu nicht ausschließlich privaten Zwecken zu nutzen
  • Das Bildmaterial in bearbeiteter Form zu veröffentlichen
  • Das Bildmaterial ohne eine enthaltene Fotografensignatur zu veröffentlichen

6.6 Bei der Verwendung des vom Auftragnehmer erstellten Bildmaterials muss dieser, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadenersatz.

6.7 Die Rohdaten verbleiben in jedem Fall beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

6.8 Der Kunde berechtigt den Auftragnehmer, die erstellten Bilder / Medien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu verwerten (insb. zu veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, usw.).

6.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Werke, welche bei oder anlässlich der Auftragsdurchführung erstellt werden, zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, während der Auftragsdurchführung eigene Inhalte zu erstellen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er auf solchen Aufnahmen zu erkennen ist.

7. Leistungsstörung

7.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er für jede unberechtigte Nutzung des vom Auftragnehmer erhaltenen Bildmaterials eine Vertragsstrafe in fünffacher Höhe des Betrages zu zahlen, der für üblicherweise für die Nutzung vereinbart worden wäre.

7.2 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er bei unterlassenem, unvollständigen oder falschplatzierten Urhebervermerk eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen.

7.3 Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

8. Mängelansprüche und Haftung

8.1 Für eine Haftung des Auftragnehmers auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

8.1.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.1.2 Ferner haftet der Auftragnehmer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

8.1.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.1.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

8.2 Hat der Kunde dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.3 Der Auftragnehmer wird für die Bearbeitung seiner Aufträge die übliche, den Anforderungen an einen Fotografen entsprechende Sorgfalt aufwenden und insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays und Layouts sorgfältig zu behandeln.

8.4 Gegenüber Unternehmen gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten.

9. Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

9.2 Die zum Zwecke des Auftrags angegebenen persönlichen Daten (wie zB Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden vom Auftragnehmer zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlvorgang beteiligt sind.

9.3 Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Auftragnehmer über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

9.4 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. Sonstiges

10.1 Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden nur nach Absprache gestattet.

10.2 Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Auftragnehmer die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.

10.3 Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.

10.4 Der Auftragnehmer behält es sich vor, das Shooting mit einem Tier aufgrund dessen schlechtem Allgemeinzustand oder sonstiger tierschutzrelevanter Bedenken abzubrechen. In diesem Fall werden 50% des Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Anspruch auf Wiederholung des Shootings besteht nicht.

10.5 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die teilnehmenden Gäste darüber zu informieren, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Der Kunde hat den Fotografen über den Wunsch einzelner Gäste, nicht auf Aufnahmen zu erscheinen, zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bspw. bei Gruppenbildern nicht zu sehen sind. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und holt entsprechende Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO nicht ein, stellt er damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte betreffend eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Veranstalter bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen, entbindet dieser Umstand den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbartes Honorars sowie der weiteren angefallenen Kosten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.

11.2 Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.